Die Galionsregel
Die
Spanten
des
Galions
wurden
durch
je
drei
lange
Hölzer,
den
Relingprofilen,
begrenzt.
Das
ober
Relingprofil
nahm
seinen
Anfang
am
vorderen
Ende
des
Backschotts
und
endete
auf
dem
Rücken
des
Galionsslöwen.
Seine
Form
ergab
sich
weitgehend
durch
die
Anordnung
der
Kuhbrücke
und
der
darauf
stehenden
Geschütze.
Die
beiden
Geschütze
mussten
einmal
querschiffs
und
auch
nach
vorne
schießen
können.
Entsprechend
diesen
Vorgaben verlief der schön geschwungene Strak der oberen Reling.
Die
oberen
Relinge
sollte
neben
dem
Vorsteven
die
Breite
des
Rahholzes
bekommen.
Die
Tiefe
betrug
die
Hälfte
ihrer
Höhe.
Hier
wendete
man
eine
besondere
Regel
an.
Ab
dem
Vorsteven
bis
zum
Galionslöwen
wurden
beide
Maße
auf
die
Hälfte
reduziert.
Vom
Vorsteven
bis
an
das
obere
Ende
des Backschotts sollten sich beide Maße entsprechend vergrößern.
Die
Abmessungen
der
unteren
Reling
entsprach,
in
Tiefe
und
Höhe
7/8
der
oberen
Reling.
Die
Abmessungen
der
mittleren
Reling
lag,
genau
dazwischen.
Die Grätinge
Das
Galion
musste
auch
für
die
Laufenden
Arbeiten
begehbar
bleiben.
Zu
diesem
Zweck
legte
man
vom
Vorschiff
bis
zum
Ersten
der
beiden
Betingbalken
eine
leichte
Gräting.
Zu
diesem
Zweck
wurden
für
die
Eendracht
an
den
Spanten
kleine
mit
einer
Bucht
versehene
Decksbalken
befestigt.
Sie
hatten
einen
ungefähren
Querschnitt
der
Spanten.
Die
Balken
wurden
wiederum
mittels
kleiner
Knie
an
der
mittleren
Reling
befestigt.
Auf
diesen
Balken
wurden
in
Schiffslängsrichtung
dünne
Latten
gelegt.
Die
Lage
der
mittleren
Reling
entsprach
im
Fall
der
Eendracht
auch
die
Lage
der Gräting.
In
der
Fachliteratur
wird
immer
darauf
verwiesen,
dass
sich
die
Latrinen
der
Besatzungen
vorne
im
Galion
befanden.
Für
die
Eendracht
sind
sie
nicht
<- Ein Zwischenstand des Galions. Hier ging es vor
allem darum, die richtige Form und Lage zu definieren.
Ein nicht ganz einfaches Unterfangen.
Zeichnung © Werner Ulrich, 2012.
Aktueller Stand des Galions. ->
Es müssen lediglich noch die am Schiffsrumpf
anliegenden Teile angepasst werden.
Zeichnung © Werner Ulrich, 2012.