J.S.v.
Tempel
rechtfertigte
sich
etwas
kompliziert
zu
den
Vorwürfen
der
vergrößerten
Raumtiefe.
Die
Herren
der
Admiralität
Rotterdam
waren
der
Meinung, die Raumtiefe sei um 1 ½ Fuß höher ausgefallen. J.S.v. Tempel legte dar, dass die Raumtiefe 15 Fuß 3 Daumen betrug.
Vermutlich
wollte
J.S.v.
Tempel
wegen
der
zusätzlich
anfallenden
Kosten
die
Raumtiefe
nicht
wesentlich
anheben.
Die
von
C.van
Yk
gemachte
Aussage,
dass
Kriegsschiffe
mit
einer
Raumtiefe
oberhalb
von
16
Fuß
zusätzliche
Lastbalken
benötigten,
könnten
J.S.v.
Tempel
davon
abgehalten
haben,
diese
dann
notwendigen
Balken
nebst
erforderlicher
Unterkonstruktion
einzubauen.
Hätte
er
die
Raumtiefe
trotzdem
auf
16
½
Fuß
angehoben,
ohne
die
dann
erforderlichen
Balken
vorzusehen,
wäre
das
Schiff
sicher
nicht
vom
Auftraggeber
abgenommen
worden.
Die
zusätzlichen
Kosten
für
die
großen
Mengen
an
Material
wären
sicher
nicht
erstattet
worden.
Inwieweit
die
Prüfer
der
Admiralität
dieses
hätten
durchgehen
lassen,
entzieht
sich
natürlich
unserer
Kenntnis.
Man
darf
aber
nicht
vergessen,
dass
J.S.v.
Tempel
immerhin
Leiter
der
Admiralitätswerft
war
und
obendrein
auch
die
Bauaufsicht über die für die Admiralität Rotterdam zu bauenden Kriegsschiffe führte. Seine sinngemäße Formulierung lautete etwa folgendermaßen:
Was
nun
das
Interesse
an
der
Raumtiefe
unter
dem
Überlauf
des
zuvor
genannten
Schiffes
betrifft,
sie
ist
15
Fuß
3
Daumen.
Selbst
dass
die
Auftragnehmer
in
ihrem
Gesuch
irrtümlich
und
schlecht
zu
erkennen
gegeben
haben,
dass
das
Geschütz
18
Daumen
höher
aus
dem
Wasser
fahren
sollte.
Was
mit
der
bestellten
im
Besteck
geforderten
Raumtiefe
nicht
möglich
gewesen
wäre.
Jedoch
genau
gerechnet
nicht
mehr
Unterschied
in
der
Raumtiefe
besteht,
als
unter
den
Überläufen
der
kleineren
130-Fuß-Kriegsschiffe,
die
zur
selben
Zeit
bestellt
worden
sind.
Und
es
wurde
befunden,
ihre Überläufe 4 bis 5 Daumen höher zu legen als die bestellte, im Besteck
geforderte Raumtiefe
.
Diesen
Zeilen
kann
entnommen
werden,
dass
J.S.v.
Tempel
sich
seiner
Sache
ganz
sicher
war.
Der
Vergleich
mit
den
kleineren,
hier
130-Fuß-
Kriegsschiffen,
sollte
wohl
der
Maßnahme
im
Nachhinein
mehr
Gewicht
verleihen.
Im
weiteren
Verlauf
der
Rechtfertigung
kommt
noch
zutage,
das
J.S.v.
Tempel
die
Anhebung
der
Decks
bei
den
130-Fuß-Kriegsschiffen
selbst
angeordnet
hatte.
Folglich
führte
er
auch
bei
diesen
Schiffen
die
Bauaufsicht.
J.S.v.
Tempel
wusste
genau,
dass
die
Änderung
der
Raumtiefe
nicht
nur
gerechtfertigt
war,
sondern
den
gültigen
Regeln
entsprach.
1/10
der
Schiffslänge
wurde
schließlich
in
der
Mitte
des
17.
Jahrhunderts
für
die
Raumtiefe
zugrunde
gelegt.
Dass
er
ein
Maß
von
15
Fuß
3
Daumen
errechnete,
lag
vermutlich
daran,
dass
die
kleinste,
praktisch
ausführbare
Einheit
für
den
Schiffbauer
einen
Daumen
betrug.
Bei
einer
Schiffslänge
von
150
Fuß
hätte
die
Raumtiefe
15
Fuß
betragen
sollen,
also
besteckgerecht.
Bei
einer
Schiffslänge
von
152
Fuß
musste
natürlich
auch
die
Raumtiefe
erhöht
werden.
Es
ging
dann
im
Verlauf
des
Schreibens
um
die
Maßkette,
die
sich
durch
die
Anhebung
des
Überlaufs
ergeben
hatte.
Die
3
Daumen
Differenz
mussten
natürlich
bis
nach
oben
weitergegeben
werden.
Auch
hier
kann
man
erkennen,
dass
J.S.v.
Tempel
sich
schwertat,
mit
dem
Amsterdamer
Maßsystem
zu
hantieren.
Die
verantwortliche
Bauaufsicht
der
Admiralität
Rotterdam
unterstellte,
dass
der
Überlauf
1
½
Fuß
höher
lag,
als
im
Besteck
gefordert.
Die
ausführenden
Dordrechter
Schiffbauer
wollten
aus
den
Veränderungen
in
der
Deckshöhe
zusätzliches
Kapital
schlagen.
Sie
priesen
die
nun
mögliche
Nutzung
der
Geschütze
in
der
unteren
Batterie
an
und
untermauerten
dieses
mit
der
Angabe
von
18
Daumen.
1
½
Amsterdamer
Fuß
waren
nicht
gleichzusetzen
mit
1
½
Rotterdamer
Fuß.
Nur
18
Rotterdamer
Daumen
entsprachen
1
½
Rotterdamer
Fuß.
Folgen
wir
auch hier sinngemäß dem Wortlaut des Textes:
Was
das
Interesse
an
der
zuvor
genannten
geänderten
Raumtiefe
des
Admiralsschiffes
betrifft,
besteht
diese
Änderung
im
Anheben
des
Überlaufs.
Ferner
der
Kuhbrücke
und
der
Oberkante
des
Rahholzes.
Dem
Besteck
folgend
liegt
das
Halbdeck
somit
6
Daumen
höher,
sodass
das
Geschütz
unter
dem
Halbdeck
-
in
Wahrheit
-
auch
nur
6
Daumen
höher
liegt.
Das
Rahholz
liegt
an
der
Oberkante
auch
nur
6
Daumen
höher.
Worin
die
größere
von
den
Auftragnehmern
angesprochene
Raumtiefe
des
Schiffes
besteht.
Sie
ist
jedoch
nicht
größer
als
es
sich
gehört.
Selbst
dass
das
Geschütz
nicht höher aus dem Wasser fahren soll. Es geht besteckkonform, so wie es bestellt wurde.
Die
Formulierung
J.S.v.
Tempels
lässt
den
Schluss
zu,
dass
wirklich
nur
die
Raumtiefe
um
3
Daumen
verändert
wurde.
Der
Abstand
zwischen
dem
Überlauf
und
der
Kuhbrücke
musste
natürlich
mit
dem
Besteck
konform
gehen.
Hier
kamen
die
3
Daumen
hinzu,
um
die
geforderte
Deckshöhe
von
7
¾
Fuß
einhalten
zu
können.
Die
Oberkante
des
Rahholzes
musste
sich
5
Fuß
oberhalb
der
Kuhbrücke
befinden.
Auch
hier
mussten
die
3
Daumen
addiert
werden.
In
der
Summe
kommen
wir
auf
6
Daumen,
so
wie
J.S.v.
Tempel
es
darlegte.
Ob
nun
alle
oberen
Decks
auch
angehoben
wurden,
kann
den
Unterlagen
nicht
entnommen
werden.
Es
spielte
auch
keine
große
Rolle,
ob
das
Kampanjedeck,
oder
auch
das
Hüttendeck
um
jeweils
3
Daumen
angehoben
wurde.
In
diesen
Fällen
richtete
sich
die
Lage
der
Decks
nach
den
örtlichen
Gegebenheiten
und
vielfach
auch
nach
den
Wünschen des Auftraggebers.
Die
Auftraggeber
waren
mit
seinen
Ausführungen
einverstanden
und
formulierten
ähnlich
kompliziert
wie
J.S.v.
Tempel,
dass
das
Schiff
durch
die
Veränderungen
in
Länge
und
Raumtiefe
wertvoller
sei
als
vorher.
Somit
würde
eine
Wertsteigerung
von
ca.
10000
Gulden
gerechtfertigt
sein.
Aber
auch sie waren der Meinung, die Raumtiefe sei nicht 15 oder 15 Fuß 3 Daumen,
sondern 16 ½ Fuß
.